Im Rahmen der Geldwäscheprüfung sind Banken bei Immobilienfinanzierungen sowie auch Privatkrediten im Rahmen der Bonitätsprüfung verpflichtet, sich die Legitimation des Darlehensnehmers durch geeignete Personaldokumente bestätigen zu lassen. Leider erfüllen seit 01.01.2021 italienische und griechische Personalausweise die von der EU geforderten Kriterien nicht mehr.
Anerkannt werden allerdings Reisepässe. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, rechtzeitig die Gültigkeit der Reisepässe zu prüfen und bei Bedarf verlängern zu lassen. Die Konsulate haben ihre ohnehin schon recht langen Bearbeitungszeiten durch die Sondersituation mit dem Corona-Virus enorm verlängert. Ohne gültige Reisepässe ist nach aktuellen Rechtsstand eine Immobilienfinanzierung bzw. Privat- o. KFZ-Kredit nicht mehr möglich.