Beratung: 0212 250 809 40
Montag bis Freitag: 10:00 – 18:00 Uhr Mehr erfahren

Was wird bei Gewitter und Unwetter von der KFZ-Versicherung übernommen?

Da es Ende Juni zu starken Gewittern in Berlin, Niedersachen, Brandenburg und vor kurzem auch in Leipzig kam, stellen sich bestimmt viele diese Frage.

Wenn das Auto mit Absicht in ein Hochwassergebiet abgestellt wird, zahlt die Versicherung nicht. Die Teilkaskoversicherung greift nur in Gebieten wo Wasser normalerweise nicht auftritt. Bei einem Totalschaden bekommt man von der Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges erstattet. Ist für den Auto-Stellplatz keine Hochwasserwarnung gemeldet worden, zahlt die Versicherung. Wenn eine Meldung rausging, kann sogar die eigene Garage ein ungeeigneter Ort sein.

Sollte der Wind ein Auto von der Straße drücken, zahlt die Teilkasko nur bei einer Windstärke von acht (62 – 74 km/h). Sollte der Fahrer für den Crash verantwortlich sein, zahlt nur die Vollkasko. Herabfalleden Ziegel oder Äste, sowie Gegenstände die der Sturm gegen das Auto schleudert, übernimmt die Teilkasko wieder nur bei Windstärke acht.

Bei einem Crash mit einem umgestürzten, zu spät erkannten Baum zahlt nur die Vollkasko. Es sei denn, der Baum fällt direkt auf das Auto oder schlägt während der Fahrt direkt vor dem Wagen auf.

Schäden am Haus?

Das Unwetter hinterlässt häufig weit mehr als Schäden am Auto. Auch das eigene Haus kann betroffen sein. Sie sollten jeden Schaden durch Fotos dokumentieren und schnell der Versicherung melden. Die Meldefrist ist dabei zu beachten! Meist beträgt die Frist eine Woche. Genaueres ist Ihrem Vertrag zu entnehmen. Machen Sie nach einer bedrohlichen Gewitterwarnung am besten Fotos von Ihrem Haus & Garten, somit haben Sie es leichter, auftretende Schäden zu beweisen.

Auf was Sie bei starken Gewittern achten sollten:

  • Elektrische Geräte vom Strom nehmen, außer man nutzt einen Überspannungsschutz
  • Möbel in höher liegende Räume transportieren
  • eventuell Lebensmittel in wasserdichte Behälter packen (hochwassergefährdete Zonen)
  • Fenster, Roll- und Fensterläden schließen
  • bewegliche Teile im Garten oder Balkon sichern
  • im Schlimmsten Fall wichtige Dokumente griffbereit halten
  • Wenn trotz Vorkehrungen Schäden eingetreten sind, ist man mit einer Wohngebäudeversicherung und einer Hausratversicherung,
  • jeweils mit Einschluss des Elementarschutzes, gut aufgestellt.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung haftet für Leitungswasserschäden, Feuer, und Sturm bei Windstärke acht (entspricht: 62 – 74 km/h). Somit bekommen Sie Geld für den gesamten Neubau, aber auch für Türen, Fenster oder Treppen erstattet. Zusätzlich kommt die Gebäudeversicherung für Schäden durch Hagel und Blitz auf.

Die Schäden durch einen Blitzschlag werden nur ersetzt, wenn der Blitz in das eigene Haus oder auf dem eigenen Grundstück einschlägt. Schlägt der Blitz beim Nachbarn auf und es werden die eigenen Geräte zerstört, bekommt man den Schaden nicht erstattet. Hier sind nur Geräte gemeint, die dem Gebäude zugerechnet werden können und nicht dem Hausrat!

Zudem haftet die Gebäudeversicherung nicht für Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen. Um auch vor solchen Gefahren abgesichert zu sein, braucht man eine Elementarschutzversicherung. Diese ist eine Erweiterung der Gebäudeversicherung und kann optional hinzugefügt werden.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt Folgeschäden durch Sturm und Hagel ab. Wenn zum Beispiel der Blitz ins eigene Haus einschlägt und technische Geräte lahmlegt, kommt die Hausratversicherung dafür auf. Auch Überspannungen, die im Stromnetz und nicht direkt beim Hausbesitzer/Mieter entstehen, werden bei guten Bedingungen der Gesellschaft ersetzt.

Außerdem greift die Versicherung bei Wasserschäden durch geplatzte Leitungen. Die Schäden durch Überflutungen von außen werden allerdings nicht abgedeckt. Dafür benötigt man einen zusätzlichen Elementarschutz, der mit Aufpreis optional gewählt werden sollte.

In Gebieten, wo es häufiger zu Überschwemmungen kommt, kostet der Elementarschutz mehr. Sowohl für die Wohngebäude als auch Hausratversicherung.

Laut des GDV beläuft sich der Schaden durch Gewitter und Unwetter schätzungsweise auf über einer halben Milliarden Euro. In die Bilanz wurden die Unwetter zwischen dem 20.Juni und 2.Juli mit eingerechnet.

Fazit: Bei Unwettern sollte man gut abgesichert sein. Eine Wohngebäudeversicherung inklusive einer Elementarversicherung, eine Hausratversicherung und eine KFZ-Teil- oder Vollkaskoversicherung sollte eine Überlegung wert sein. Alle Schäden die aufgetreten sind sollten dokumentiert werden!

Schließen