Am Anfang waren Drohnen für militärische Zwecke gedacht. Mittlerweile werden die unbemannten Flugobjekte oft privat genutzt. Bis April durfte jeder in Deutschland Drohnen steuern. Seit dem 7.April existieren klare Regeln an die sich die Besitzer halten müssen, um den Luftverkehr nicht zu gefährden. Wer darf Drohnen fliegen, wo darf man Sie nutzen und wo nicht, wann braucht man Genehmigungen? Die Antworten zu diesen und vielen weiteren Fragen sind in der Drohnen-Verordnung nachzulesen.
Die rund über 450.000 Drohnen in Deutschland stellen natürlich auch gewisse Gefahren bereit. Generell dürfen Drohnen nur in Sichtweite geflogen werden. Die Drohne kann zum Beispiel beim Testflug abschmieren oder Sie als „Pilot“ könnten die Kontrolle verlieren und einen großen Schaden im mehrstelligen Tausender – oder Millionenbereich verursachen. Stellen Sie sich nur einmal vor, dass Ihre 20kg schwere Drohne einer Person von oben auf den Kopf fällt und schwer verletzt. Aus diesem Grund besteht eine Versicherungspflicht! Die Privathaftpflichtversicherung reicht dafür nicht aus und man sollte eine spezielle Haftpflichtversicherung für die Drohnen abschließen.
Der zu zahlende Beitrag hängt von einigen Faktoren ab. Man sollte folgende Punkte bei der Drohnenversicherung beachten:
- Selbstbeteiligung (nicht zu empfehlen)
- Deckungssumme bei Sach-und Personenschäden (Pflicht 1.Mio. / max. 10.Mio.)
- private oder gewerbliche Nutzung (gewerblich meist teurer)
- Geltungsgebiet (Europa oder weltweit) USA und Kanada ausgeschlossen
- Gewicht der Drohne (bei den meisten bis max. 25 kg)
- Steuerung durch das Smartphone (bei gewerblicher Nutzung wird das öfter ausgeschlossen)
- Weitere Personen die versichert werden sollen (Dritte nicht unbedingt mitversichert)
- Die Teilnahme an Wettbewerben oder öffentliche Veranstaltungen (in der Regel nicht abgedeckt, plant man an so einer Veranstaltung teilzunehmen unbedingt beachten!)
- Fliegen außerhalb von Modellflugplätzen (man darf eigentlich überall fliegen, wo es die Drohnen-Verordnung zulässt, bei den meisten Versicherungen Teil des Schutzes)
Darüber hinaus sollte man beim Flug darauf achten:
- die Drohne vorher gekenzeichnet zu haben
- auf das Wetter achten und Hindernissen z.B Ballonen ausweichen!
- einen Sicherheitsabstand zu Stromleitungen zu halten
- Datenschutz/Privatsphäre zu beachten
Veboten ist laut der DFS z.B.:
- fliegen über Menschenansammlungen, Krankenhäusern/Einsatzorten von Rettungskräften, Naturschutzgebieten, Botschaften, Konsulaten…
- über 100 Meter hoch fliegen
- Nachts ohne Beleuchtung zu fliegen.
Fazit:
Sowohl beim Fliegen der Drohne als auch bei der Auswahl der richtigen Versicherung ist viel zu beachten. Ansonsten bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Die Kosten können schon bei einer Behinderung eines Rettungshubschraubers bis zu 50.000€ betragen. Im laufe des Jahres, werden noch mehr versicherungspflichtige Drohnen im deutschen Luftraum fliegen, was die Gefahr nochmal erhöht. Das Thema Drohnenversicherung ist eine neue Materie, die aber in Zukunft immer wichtiger sein wird. Wir helfen Ihnen gerne bei dem Abschluss der passenden Versicherung.