Fragen zu Versicherungen
Die häufigsten Fragen rundum Versicherungen.
Kostenfreie Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Fahrzeuges. Der Autoschutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrages, deshalb haben seine Leistungen keinen Einfluss auf den SF-Rabatt.
Deckt Personenschäden, die der berechtigte Fahrer bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Lenken des versicherten Fahrzeuges erleidet. Die Deckungssumme ist in der Regel begrenzt auf die in der bestehenden oder gleichzeitig abgeschlossenen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vereinbarte Deckungssumme für Personenschäden.
Die Mallorca Police schützt bei Unfällen im Ausland. Beim Gebrauch von fremden Fahrzeugen, die nicht in Deutschland zugelassen sowie versichert sind, z.B. Mietfahrzeuge können Lücken im Haftpflichtversicherungsschutz hervorkommen, da in vielen Ländern die gesetzliche Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherungen sehr niedrig sind und für schwere Personen- und Sachschäden nicht ausreichen können. Dies würde dazu führen, dass deutsche Versicherungsnehmer, die in solchen Ländern einen Unfall verursachen, ohne ausreichender Deckung unter Umständen einen großen Teil selbst bezahlen müssten. Die Mallorca Police wirkt dem entgegen und sorgt dafür, dass der Haftpflichtversicherungsschutz keine Lücke aufweist.
Ist ein belastender Schaden oder mehrere belastende Schäden angefallen, so bleibt der Vertrag im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Klasse, wird also nicht zurück- aber auch nicht weitergestuft. Bitte unbedingt beachten! Bei einem Wechsel des Versicherers wird an den Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den der Kunde OHNE RABATTSCHUTZ erfahren hätte.
Eine Zusatzleistung, die dem VN, der sich in einer entsprechend hohen SF-Klasse befindet (meist SF 25), einen Freischaden, also einen Schaden ohne Rabattverlust erlaubt. Zu beachten ist, dass nur der Rabatt erhalten bleibt und nicht die SF-Klasse, d. h. folgt ein zweiter Schaden im gleichen Versicherungsjahr, wird der VN in eine teurere SF-Klasse eingestuft.
Der Versicherungsnehmer verzichtet im Schadenfall auf eine freie Wahl der Autowerkstatt, d. h. er verpflichtet sich eine Partnerwerkstatt des Versicherers aufzusuchen.Wird dies nicht eingehalten, kann der Versicherer Sanktionen erheben. Beispielsweise übernimmt die Versicherung nicht die vollen Kosten, sondern behält einen Abschlag zurück.
Gemäß § 81 Abs. 2 VVG kann der Versicherer seine Leistung im Verhältnis zur Schwere der Schuld kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsunfall grob fahrlässig herbeigeführt hat (z.B. Überfahren einer roten Ampel, während der Fahrt mit einem Handy telefonieren, zu hohe Geschwindigkeit, sich von einem Kind auf der Rückbank ablenken lassen, etc…). In der Kaskoversicherung verzichten viele Versicherer „auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls“. Ausgenommen von diesem Verzicht sind meistens die Leistungsfälle, die durch grob fahrlässiges Ermöglichen des Diebstahls eines Fahrzeuges oder seiner Teile, durch Konsum von Alkohol oder berauschender Mittel (Drogen, Medikamente) entstanden sind.
Der Versicherer übernimmt Kosten für die durch Tier- oder Marderbiss verursachten Schäden an dem versicherten Fahrzeug.
Der Versicherer übernimmt die Folgeschäden, die durch Tier- oder Marderbiss verursacht wurden in der versicherten Höhe von a.) 3.000 EUR oder b.) unbegrenzt
Deckung für Schäden durch Zusammenstoß des versicherten Fahrzeuges mit Haarwild. Die Standard-Deckung mit Tieren nach dem Bundesjagdgesetz ist bei allen Versicherern enthalten. Mit der Erweiterung der Wildschadenklausel wird die Liste der Tiere über den Standard hinaus erweitert.
Der Versicherer verzichtet bei der Regulierung eines Schadens auf einen dem Alter und der Abnutzung des Fahrzeugs entsprechenden Abzug der Kosten der Ersatzteile und der Lackierung.
Der Versicherer ersetzt bei vorzeitiger Aufhebung des Kredit- oder Leasingvertrages aufgrund Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag.
Erleidet der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner beim Versicherer Kraftfahrzeug-Haftpflicht versichert wäre. Der Versicherungsnehmer kann seine Ansprüche DIREKT beim Versicherer geltend machen.
Zusätzliche Deckung als Ergänzung einer im Standardversicherungsschutz bestehenden Fahrzeugversicherung: Mitversicherung von Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen (von Berghängen) oder eines Erdrutsches. Die Schäden am Fahrzeug werden also von Naturereignissen verursacht.
Zusätzliche Deckung als Ergänzung einer im Standardversicherungsschutz bestehenden Fahrzeugteilkaskoversicherung: Mitversicherung von Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Dachlawinen. Leistung gilt auch in Teilkasko im Rahmen der Vollkaskoversicherung (keine SF-Rückstufung)
Ist eine Kaufwertentschädigung vereinbart, erhöht der Versicherer die Leistungsgrenze auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeug zum Zeitpunkt der Zulassung auf den Versicherungsnehmer, d. h. auf den vom VN aufzuwendenden Kaufpreis eines Ersatzfahrzeugs in der versicherten Ausführung, wobei der Zustand des Fahrzeugs unmittelbar vor Eintritt des Schadens zugrunde gelegt wird.
Ist eine Neuwertentschädigung vereinbart, erhöht der Versicherer die Leistungsgrenze auf den Neupreis des FZ, d. h. auf den vom VN aufzuwendenden Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in der versicherten Ausführung. Leistungsgrenze ist meistens der vom Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am Tage des Schadens.
Hier können Sie die Informationen als PDF-Datei runterladen:
KFZ-Versicherungen enden meist zum 31.Dezember. Sie sollten das Kündigungsschreiben einen Monat vor Vertragsende abschicken. Die Versicherungsgesellschaft sollte spätestens am 30.November das Kündigungsschreiben vor sich liegen haben, weil die Kündigungsfrist immer einen Monat beträgt.
Zu beachten ist, dass manche Verträge mit unterjähriger Laufzeit angeboten werden. Beispielsweise läuft Ihr Vertrag vom 1.Dezember bis zum 30.November. Die Kündigung erfolgt in diesem Fall zum 31.Oktober.
Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen nur unter bestimmten Umständen zu. Die Möglichkeit, nach der Frist zu kündigen, besteht in folgenden Fällen:
Die Kündigung muss in Textform erfolgen, z.B. Brief, Fax oder E-Mail. Gerne erledigen wir das für Sie.
Wer das Auto im Autohaus kauft, kann die Zulassung vom Händler erledigen lassen. Meistens bietet er auch Versicherungen an. Diese Methode ist zeitsparend. Wer das Auto selber zulassen will, muss einiges beachten.
Das Auto muss bei der Zulassungsbehörde des aktuellen Wohnsitzes angemeldet werden. Die Zulassungsstelle benötigt, bei Neukauf, Unterlagen von Ihnen.
Sich für einen der oben freiwilligen Versicherungen zu entscheiden ist individuell. Daher wollen wir Ihnen hiermit die Unterschiede klarmachen, damit Sie selber eine Entscheidung treffen können. Es kann durchaus sein, dass Sie am Ende keine der beiden Zusatzversicherungen brauchen.
Teilkasko
Kommt nicht für schäden auf, die der Halter selbst am eigenen Fahrzeug verschuldet hat!
Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung wird bei Fahrzeugen empfohlen, die jünger als vier Jahre sind. Sie deckt alle Schäden ab, die der Fahrzeughalter selbst verursacht hat. Die Schäden dürfen dabei nicht durch eine grob fahrlässige Handlung herbeigeführt worden sein. Wobei manche Tarife auch bei grob fahrlässigem Verhalten aufkommen. Vandalismus-Schäden des Fahrzeugs, durch dritte, kann man zusätzlich einschließen. Auch Zahlungsunfähigkeit des Unfallverursachers oder Fahrerflucht kann abgedeckt werden. Zusätzlich sind die Leistungen der Teilkaskoversicherung in der Vollkasko enthalten. Bei Oldtimern sollte es eine Überlegung wert sein, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Zudem ist es oft erforderlich eine Vollkaskoversicherung bei Leasingfahrzeugen abzuschließen. Ratsam wäre es auch bei einer Kreditfinanzierung.
Für erfahrene Fahrer kann die Vollkaskoversicherung kaum teurer ausfallen, als die Teilkaskoversicherung. Zudem spielt die Typklasse eine große Rolle, bei den Kosten für die Vollkasko.
Bei beiden Varianten kann man Selbstbeteiligung wählen, dadurch reduziert sich die jährliche Prämie.
Somit lässt sich schlussfolgern, dass bei einer höheren Unfallbilanz Ihres Automodells, die Versicherung Sie in eine höhere Typklasse stuft. Ihr zu zahlender Beitrag erhöht sich. Die Versicherung wird also teurer.
Die Regionalklasse sagt aus, wie viele Unfälle generell in Ihrem Zulassungsbezik passiert sind. Je mehr Unfälle vorgefallen sind, desto mehr zahlen Sie.
Die Statistik für die insgesamt 415 deutschen Zulassungsbezirke wird einmal im Jahr veröffentlicht. Das gleiche gilt auch für die Typklasse.
Die Typ- und Regionalklassen sind in der Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterschiedlich aufgeteilt.
Die einzige Voraussetzung, die erfüllt werden muss, ist entweder eine im Auto eingebaute „Black Box“ oder eine App. Diese installierte Box/App überwacht Ihr Fahrverhalten. Es übermittelt Daten wie Standort, gefahrene Geschwindigkeit, Bremskraft und Beschleunigung etc. an die Versicherungsgesselschaft. Die Einsparung ist von Versicherungsgesselschaft zu Versicherungsgessellschaft verschieden. Man kann von 15% Beitragseinsparung profitieren oder sogar bis zu 40%.
Sollte man sich nicht an die Vorschriften halten drohen dem Versicherungsnehmer keine Nachzahlungen, oder teurere Beiträge.
Geeignet ist das ganze für Fahranfänger, weil diese am Anfang einen sehr hohen Beitrag zahlen müssen (bis 1500€ im Jahr). Ein weiterer Vorteil ist, dass das Gerät im Falle eines Auto -Unfalls automatisch und unverzüglich einen Notruf absetzt, oder man sendet es selber durch die App, per Knopfdruck an die Gesellschaft. Zudem ist ein Auto mit einer Black Box besonders vor Diebstahl geschützt.
Der Schadenfreiheitsrabatt wird nur bei der Haftpflicht und der Vollkaskoversicherung gewährt. Nehmen wir das Beispiel von oben nochmal, so beträgt der Rabatt bei SF7 circa 40%. Somit muss er nur 40 Prozent der Prämie als Versicherungsbeitrag zahlen. Bei Erreichung von SF 35 (höchste SF-Klasse) würde man nur noch circa 20% der Prämie als Versicherungsbeitrag zahlen.
Nach einem Schaden kann man zurückgestuft werden. Wer keine Rückstufung in Kauf nehmen will, kann sich durch einen Rabattschutz/Rabattretter absichern. Teil- und Vollkasko werden seperat abgerechnet. Somit wird der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko nicht von der Teilkasko beeinflusst.
Die Übertragung der SF-Klasse ist nur bei der KFZ-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung möglich. Die SF-Klasse ist personengebunden und nicht fahrzeuggebunden. Deshalb ist eine Übertragung durchführbar.
Zudem müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, damit man seine SF-Klasse übertragen kann.
Diese wären:
Wichtig ist, dass der Empfänger nur so viele SF-Klassen übernehmen kann, wie er auch den Führerschein im Besitz hat. Nehmen wir an, dass der Vater seinem Sohn die SF-Klassen übertragen will. Der Sohn hat seit 2002 den Führerschein. Im Jahr 2017 kann der Sohn 14 Schadenfreiheitsklassen übernehmen, weil er bei SF 0 angefangen hat.
Die restlichen Schadenfreiheitsklassen fallen weg. Ausnahme man hat zwei Autos. Es fällt nur die SF für das Auto weg, für das es auch übergeben wurde. Der andere Wagen bleibt mit der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse bestehen!
FAZIT: Die Übertragung der SF-Klasse auf Fahranfänger ist somit nicht ratsam!
Nachdem die Personalien untereinander ausgetauscht wurden und die Polizei den Unfall eventuell schriftlich festgehalten hat, ist warten angesagt. Die gegnerische Versicherung sollte sich dann in den nächsten Tagen bei Ihnen melden. Sollte der Unfallverursacher den Schaden nicht gemeldet haben, einfach selber anrufen und die Situation schildern. Auch hier sei Vorsicht geboten. Zu viele Informationen könnten Ihnen den Anpruch auf eine Schadenregulierung mindern.
Aufpassen sollten Sie, wenn die gegnerische Versicherung Ihnen einen eigenen Gutachter schicken möchte oder Ihnen eine Werkstatt vorschlägt. Sie haben Rechte! Sie können die Werkstatt frei wählen, selber einen Gutachter bestellen, einen Mietwagen nutzen oder einen Anwalt holen.
Das Gutachten wird bei einem Bagatellschaden nicht von der Versicherung gezahlt, weil ein Kostenvoranschlag ausgereicht hätte. Beträgt der Schaden über der Grenze (meinst zwischen 700 – 900€ je nach Gerichtsbezirk), ist die Versicherung des Gegners zuständig, die Kosten für den Gutachter zu tragen. Beachten sollten Sie, dass Sie verpflichtet sind Ihrer Schadensminderungspflicht nachzugehen.
Einen Anwalt, den Sie als Unfallopfer dazuschalten bezahlt auch die Versicherung des Unfallverursachers.
Sie können natürlich auch einen Kostenvoranschlag machen. Der Nachteil ist, dass Sie kein vollwertiges Schadengutachten haben. Die Versicherung kann somit bestreiten, dass die Kosten durch den Unfall verursacht wurden. Nachdem das Gutachten der Versicherung vorliegt, wird Sie sich bei Ihnen wieder melden. Dabei kann es vorkommen, dass die Versicherung nicht alle Kosten vom Gutachten übernimmt. Um dies zu vermeiden, sollte man tatsächlich in einer Werkstatt reparieren lassen und nicht auf den Gedanken kommen, es selber, für weniger Geld zu machen, damit man mit einem Gewinn davonkommt.
Die Mehrwertsteuer kann die Versicherung einbehalten, wenn man sich das Geld so auszahlen lässt. Wenn man aber das Auto in der Werkstatt reparieren lässt und die Rechnung vorzeigt, darf die Versicherung das in der Regel nicht.
Sollte Ihr Auto noch keine drei Jahre alt sein, muss man ein Gutachten der gegnerischen Versicherung nicht annehmen und kann auf die volle Kostenerstattung laut Ihrem Gutachten bestehen.
Fazit: Jeder sollte immer mit Vorsicht an alles rangehen. Ansonsten bleiben Sie auf Kosten sitzen oder bekommen von den Versicherungen nicht die Schadensumme erstattet, die Ihnen eigentlich zusteht!
1.) Sie surfen im Internet, verbreiten dabei unabsichtlich Viren oder Trojaner und schädigen somit Dritten.
2.) Während eines Fußballspiels mit Freunden, treffen Sie anstelle des Tores das Fenster eines Hauses.
3.) Ihr deliktunfähiges Kind (das siebte Lebensjahr nicht vollendet) rammt mit dem Fahrrad ein Auto und verursacht einen teuren Lackschaden.
4.) Eine sorglos weggeworfene Zigarette verursacht einen Brand.
5.) Sie helfen einem Freund bei seinem Umzug. Dabei zerstören Sie das Geschirr. Da es sich dabei um einen Gefälligkeitsschaden handelt, müssen Sie nicht dafür aufkommen. Wollen Sie auch in solchen Situationen abgesichert sein, muss man das eventuell extra vereinbaren, da es nicht immer abgesichert ist.
Die Haftpflichtversicherung deckt die meisten Haftpflichtansprüche ab. Es gibt aber auch gesonderte Fälle. Was wenn Ihr Hund eine unbekannte Person angreift oder in einen teuren Schuh beißt oder einen Verkehrsunfall verursacht, weil er sich von der Leine reißt?
In solchen Fällen würde man gesondert eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.
Eine Selbstbeteiligung, bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist nicht empfehlenswert. Man reduziert die Prämie nur geringfügig. Zudem muss man dann bei einem Schaden 150€ oder mehr an Selbstbeteiligung zahlen.
Neben der privaten Haftpflichtversicherung gibt es noch andere Haftpflichtversicherungsarten. Die gängigsten sind:
Darüber hinaus gibt es noch die:
Wer krankenversichert ist, bekommt einen Zuschuss für die Pflegekosten. Sowohl gesetzlich krankenversicherte Personen als auch alle privat krankenversicherte Personen müssen den Rest der Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Im Durchschnitt werden nur die Hälfte der Kosten gezahlt, alles andere übernehmen Sie!
Wie hoch dabei der Zuschuss ausfällt hängt von der jeweiligen Pflegestufe ab. Bis 2016 gab es drei Pflegestufen. Seit 2017 wird der Grad der Pflegebedürftigkeit in fünf Stufen aufgeteilt.
Diese wären:
Um den jeweiligen Pflegegrad zu bestimmen werden verschiedene Fähigkeiten und Einschränkungen begutachtet und gewichtet. Zum Beispiel die Mobilität oder die kognitive (Erinnerungsvermögen, Motorik, Konzentration…) und kommunikative Fähigkeiten.
Auch in so einem Fall sollte man abgesichert sein. Eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen ist nicht verkehrt. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Pflegetagegeldversicherung
Diese Absicherungsvariante zahlt im Pflegefall pro Tag die vereinbarte Summe. Die Verwendung des Geldes ist ist nicht an etwas gebunden und kann von Ihnen nach belieben ausgegeben werden. Der Nachteil an dieser Absicherung ist, dass sich der Betrag nicht an die steigenden Pflegekosten anpasst. Eine Pflegelücke, die heute vollkommen abgedeckt ist, könnte in zehn Jahren von der Versicherung nicht mehr komplett übernommen werden. Es reicht nur noch für einen kleinen Teil aus.
Pflegekostenversicherungen
Wie Sie bereits wissen, erhalten Sie von der gesetzlichen Pflegeversicherung einen Zuschuss. Die Pflegekostenversicherung erstattet entwerder die Restkosten, bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Oder sie übernimmt einen bestimmten Prozentsatz dieses Restkosten. Sollten die Pflegekosten einmal steigen und der Höchstbetrag von der Pflegekostenversicherung noch nicht ausgeschöpft sein, so übernimmt die Variante auch die entstandenen Mehrkosten.
Wichtig für Sie ist, dass nur Pflegeleistungen in Heimen oder durch private Pflegedienste erstattet werden. Für die Pflege durch Angehörige oder Freunde wird nichts gezahlt. Darüber hinaus müssen Sie die angefallenen Kosten per Rechnung belegen können. Sollten Sie nicht in der Lage sein den Beleg zu erbringen, werden Ihnen auch die tatsächlich entstandenen Kosten nicht erstattet.
Pflegerentenversicherung
Die letzte Variante ist die Pflegerentenversicherung. Ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit bekommen Sie eine festgelegte Pflegerente ausbezahlt. Der Betrag hängt wieder stark mit dem Pflegegrad zusammen. In der Regel können Sie eine monatliche Pflegerente zwischen 250 Euro und 3.000 Euro wählen. Sie können den Betrag entweder als lebenslange monatliche Pflegerente oder als Einmalzahlung ausbezahlt bekommen. Zusätzlich zur Pflegerente können Sie Ihren Versicherungsschutz um eine Todesfallleistung und Altersrente ab dem 80.Lebensjahr erweitern.
Die Pflegerentenversicherung ist um einiges teurer als die anderen zwei Möglichkeiten (s.o.). Wir raten Ihnen davon ab. Legen Sie das Geld lieber für sich auf Seite.
In vielen Dingen mag dieses Zitat zwar stimmen, doch wenn es um die Planung der zukünftigen finanziellen Situation der Familie geht, sollte jedem klar sein, was zu tun ist. Eine Risikolebensversicherung wird in Anspruch genommen, um die eigene Familie finanziell abzusichern und vor dem finanziellen Ruin zu bewahrene. Somit ist dieser Teil der Planung gar nicht so schwer und einer der einfachsten, wenn es um die Absicherung der Familie geht.
Ein Beispiel für die Risikolebensversicherung:
Sie sind Alleinverdiener und haben vor kurzem eine Familie gegründet. Ihre Frau kümmert sich um Ihr 1-jähriges Kind und schmeißt den Haushalt. Sie verdienen im Monat 1800€ (Netto). Sollten Sie von heut auf morgen versterben, hat Ihre Familie ein Problem. Die finanzielle Situation verschlechtert sich drastisch. Ihre Frau hat nach Ihrem Tod eine Versorgungslüge von circa 1550€. Um diese Lücke zu schließen sollte man die Risikolebensversicherung abschließen.
Die Laufzeit beträgt 20 Jahre (nach 20Jahren sollte das Kind Abitur und eine Ausbildung haben) ,die Versicherungssume für diesen Zeitraum sollte dann circa 370.000€ umfassen.
Eine Risikolebensversicherung lohnt sich eher nicht für Studenten, Azubis, oder Singels. Ein muss diese Verischerung abzuschließen gilt für eine Familie, die vor kurzem einen großen Kredit aufgenommen hat.
Die Vorteile einer Risikolebensversicherung sind:
Die Nachteile einer Risikolebensversicherung sind:
Die Versicherungsgesellschaft zahlt den Betrag aus wenn:
Die Versicherungsgesellschaft zahlt den Betrag nicht wenn:
Aufwände einer Risikolebensversicherung kann man in der Steuererkärung angeben. Unter dem Punkt „Vorsorgeaufwand“ (sonstige Vorsorgeaufwendungen) kann man dies angeben. Eine Beitragsbescheinigung Ihrer Versicherung sollte als Nachweis für das Finanzamt genügen. Beachten Sie bitte die absetzbare Grenze der Sonderausgaben!
Bei der Risikolebensversicherung sollte besonderes Augenmerk auf die Erbschaftssteuer gelegt werden. Es wäre schade, die ausgezahle Versicherungssumme versteueren zu müssen. Verheiratete Paare haben einen gewissen Vorteil bei den Freibeträgen für die Erbschaftssteuer. Diese sind deutlich höher, weil man die Steuerhöchstbeträge beider Partner zusammenaddiert.
Erbschaftsteurpflichtig wird eine Auszahlung der Risikolebensversicherung erst, wenn der Betrag nicht an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird. Ist der Versicherungsnehmer verstorben, so fällt für den Partner die Erbschaftssteuer an.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat die Aufgabe Behandlungskosten zu übernehmen, z.B. für Krankheiten, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel etc. Die GKV übernimmt alle Kosten, die laut dem Sozialgesetzbuch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Außerdem darf das Maß des Notwendigen nicht überschritten werden (siehe § 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot).
Somit sind die Ärzte darauf angewiesen, nur das nötigste an einem Patienten vorzunehmen. Dementsprechend wird hier auf kostengünstige Behandlungen gesetzt, die gerade gut genug sind und nicht über das Wirtschaftlichkeitsgebot hinausreichen.
Die Beiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden nach dem Einkommen berechnet.
Somit ist es im Grunde egal, wie stark Ihr Krankheitsrisiko ist. Der Beitrag wird dadurch nicht beeinflusst. Familienangehörige sind oft kostenlos mitversichert.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2017 bei 4.350€, ab 4800€ können Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln. Somit hat man bei einem Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze keine Auswahlmöglichkeit. Man muss sich gesetzlich pflichtversichern und kann nicht privatversichert werden!
Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet generell bessere Leistungen. Es fängt bei der Wartezeit an und hört bei der Behandlung auf. Bei der PKV gelten die Einschränkungen des SGB V nicht. Hier ist die Heilung oder Linderung der Krankheit im Vordergrund.
Die Rechnungsgrundlage ist die GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte). Die PKV regelt alles nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass die Kosten vom Patienten bezahlt werden und die Rechnung später der Krankenkasse für die Rückerstattung der Kosten vorgelegt wird.
Die PKV weist einige Vorteile gegenüber der GKV aus. Die private Krankenversicherung:
Die PKV hat aber auch Nachteile:
Das wechseln von der privaten zur gesetzlichen Krankenkasse ist nur möglich, wenn man wieder einige Zeit unter der Verdienstgrenze bleibt.
Welche der beiden Varianten für Sie in Frage kommt, hängt natürlich von vielen Faktoren ab:
Die Zusatzkrankenversicherung ergänzt verschiedene Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese Leistungen kann man kombinieren oder einzeln in Anspruch nehmen. Manche dieser Zusatzversicherungen, decken die Kosten für den Heilpraktiker ab oder übernehmen die Kosten für Sehhilfen.
Krankentagegeld
Allen sollte bekannt sein, dass der Arbeitgeber bei gesetzlich versicherten -während einer Krankheit- sechs Wochen lang das normale Gehalt auszahlt. Doch was passiert nach der Lohnfortzahlung?
Danach springt Ihre gesetzliche Krankenkasse ein. Sie zahlt Krankengeld an Sie aus. Das Krankengeld ist aber deutlich geringer als ihr ursprüngliches Gehalt und wird 78 Wochen ausgezahlt. Es entsteht also eine Versorgungslücke für 78 Wochen. Diese Versorgungslücke lässt sich durch eine Krankentagegeldversicherung schließen.
Für privat versicherte Personen zahlt die Krankenkasse kein Krankengeld aus. Somit tritt ein Einkommensverlust von 100% auf!! Die gesetzlich Versicherten verlieren nur ca. 20% des Einkommens. Es ist also sehr wichtig für privatversicherte, ein Krankentagegeld zu beantragen, damit Sie Ihren Verdienstausfall auch zu 100% absichern können.
Grundsätzlich kann man sagen; Je höher Ihr Nettoeinkommen ist, desto höher ist Ihr Fehlbetrag beim Krankengeld. Man nimmt das Nettoeinkommen, weil das Krankentagegeld steuer- und abgabefrei ist.
Fazit: Für privat Versicherte Kunden ist es zwingen anzuraten eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Die gesetzlich Versicherten können, aber müssen keine abschließen.
Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld greift bei stationären Aufenthalten. Den auch im Krankenhaus fallen kosten an und nicht alles übernimmt die Krankenkasse. Zum Beispiel würden extra Kosten anfallen, wenn Sie Fernsehen gucken oder das Telefon von dem Krankenhaus nutzen.
Das Krankenhaustagegeld ist nicht sinnvoller als das Krankentagegeld. Auf das Krankenhaustagegeld kann man verzichten, weil man sich mehr auf die Genesung konzentrieren wird, als tagelang fernsehen zu gucken.
Sollten Sie einmal krankheitsbedingt oder durch einen Unfall (Abschluss BU-Zusatzversicherung) den Beruf nicht mehr ausüben können, kommt die private Berufsunfähigkeitsversicherung dafür auf. Sie greift für den zuletzt ausgeübten Beruf des versicherten. Manchen wird die Wichtigkeit einer BU-Versicherung erst bewusst, wenn Sie nicht mehr arbeiten können und eine Familie zu versorgen haben.
Sie müssen der Versicherung auch als Nachweis erbringen, dass Sie zu mindestens 50% Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie sollten bereit sein, dafür vor Gericht zu ziehen. Eine Rechtschutzversicherung ist dafür nicht verkehrt.
Ab und zu kommt es vor, dass man keine private Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen kann, weil man einen zu riskanten Beruf ausübt (Dachdecker, Gerüstbauer..) oder ein zu riskantes Hobby nachgeht (Klettern, Roofing, Mountainbike fahren..).
In den meisten Fällen führen psychische und nervliche Erkrankungen oder Rückenleiden für eine Berufsunfähigkeit.
Sollten sie in die Situation kommen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können und das bei allen für Sie in Frage kommenden Gesellschaften, haben Sie immer noch Alternativen.
Sie haben die Möglichkeit auf eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die bei weniger als drei Stunden Arbeit am Tag eine Rente zahlt. Der Beruf spielt dabei keine Rolle!
Die nächste Alternative ist der Abschluss einer Dread-Disease-Versicherung. Die Versicherung sollten Sie nur wählen, wenn Sie die oben genannten Alternativen nicht in Anspruch nehmen können, weil Sie echt teuer ist (ca. 30€ und höher). Zudem müssen die Krankheiten schon weit fortgeschritten sein. Wenn das der Fall ist, zahlt die Versicherung nur eine einmalige Summe aus. Somit erhalten Sie keine monatliche Rente. Die Versicherung zahlt nur bei schweren Krankheiten, wie z.B. Krebs, Schlaganfall, Multiple-Sklerose etc. Wir raten Ihnen in den Versicherungsleistungen nachschauen. Bei Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Zum Schluss kann man die Unfallversicherung in betracht ziehen.
Generell kann man sagen, dass die Versicherung solange zahlt, wie Sie nicht arbeiten können. Maximal aber nur bis zum Ende der Versicherungsdauer (meist 67/ Rentner). Die Versicherung wird natürlich regelmäßig prüfen lassen, ob Sie noch Berufsunfähig sind. So kann die Versicherung bei Besserung die Zahlung wiedereinstellen.
Es gibt verschiedene Arten von Rechtsschutzversicherungen.
Der Baustein Privatrechtsschutz hilft bei privaten Angelegenheiten weiter. Haben Sie eine falsche Behandlung beim Arzt gehabt, eine beschädigte Ware durch Lieferung nicht erstattet bekommen oder ein Gepäckverlust am Flughafen gehabt? Bei all diesen Fällen greift die private Rechtsschutzversicherung.
Der Berufsrechtschutz ist dazu da Ihr Arbeitsrecht durchzusetzen. Falls zum Beispiel, eine Kündigung nicht gerechtfertigt ist.
Der am häufigsten genutzte Schutz ist der Verkehrsrechtsschutz. Dieser schützt nach einem Autounfall. Der Unfall kann ganz schön teuer werden oder die Schadensregulierung ziemlich lang andauern. Selbst wenn man überhaupt keine Schuld trägt.
Aber auch bei Problemen mit der Kfz-Werkstatt, mit verschiedenen Behörden wegen Ordnungswidrigkeiten usw. hilft die Versicherung aus.
Greifen Sie zum Flotten Rechtschutz und jedes Fahrzeug in Ihrem Besitz ist durch den Verkehrsrechtschutz abgesichert.
Eigentümer und Mieter sind durch den Wohnungsrechtsschutz geschützt. In allen Anliegen zum Wohneigentum, Mietverhältnissen oder Pacht schützt die Versicherung.
Der Vermieterrechtschutz hilft gegen Streitigkeiten wegen dem Mieter z.B., wenn er die Miete nicht zahlt.
Wollen Sie Ihre Firma vor unzufriedenen Kunden oder Mitarbeiter schützen, falls sie angeklagt werden? Dann ist ein Gewerberechtsschutz genau richtig.
In deutschen Hotels gibt es Höchstgrenzen für Bargeld, oder Kostbarkeiten. Die Grenze liegt bei 800€. Diese Höchstgrenzen unterscheiden sich eventuell von Land zu Land. Werden die Wertgegenstände dagegen an den Gastwirt übergeben und im Safe an der Rezeption verstaut, ist die Haftung unbeschränkt! Das gleiche gilt, wenn die Angestellten des Hotels für den Verlust verantwortlich sind oder der Hotelier die Aufbewahrung komplett ablehnt.
Am besten fordert man eine schriftliche Bestätigung, damit man bei Verlust einen Nachweis hat.
Grob kann man sagen, dass die Unfallversicherung alle plötzlich von außen wirkende Vorfälle deckt, die unfreiwillig eine bleibende körperliche Beeinträchtigung hinterlassen.
Bei allen anderen Unfällen zahlt die Versicherung meist nicht. Folgende Fälle zählen nicht als Unfall, weil es nicht plötzlich, von außen passiert und unfreiwillig körperliche Beeinträchtigungen hinterlassen:
Eine Ausnahme besteht beim Sport. Sollte man sich z.B. Sehnen oder Bänder reissen, dann gilt das als Unfall und wird übernommen.
Abgedeckt wird auch ein Sturz auf Glatteis.
Es gibt natürlich noch weitere Ausnahmefälle. Die Versicherungsgesellschaften sind sehr verschieden und haben dementsprechend andere Bedingungen. So kann es vorkommen, dass eine Gesellschaft auch dann zahlt, wenn Alkohol im Spiel war.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt zwar wie die Unfallversicherung körperliche Beeinträchtigungen ab, doch die Berufsunfähigkeitsversicherung greift erst, wenn man zu mindestens 50% nicht mehr arbeiten kann.
Wir als Makler, sehen die Berufsunfähigkeitsversicherung als die wichtigere Police an. Die Gründe können Sie im FAQ-Bereich nachlesen
Zu Empfehlen ist eine private Unfallversicherung für Frauen, Männer und Kinder, die keine gesetzliche Unfallversicherung aufweisen oder sich gerne in der Freizeit vor Unfällen absichern wollen. Natürlich sollte jeder für sich entscheiden.
Darüber hinaus ist es für Leute interessant, die ein risikoreiches Hobby haben z.B. Motorrad fahren oder Skifahren auch Fußball gehört dazu.
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